PAC-Prüfbericht verstehen: Fehler, manuelle Prüfaufgaben und was ein grünes Ergebnis nicht sagt
7 Min. Lesezeit · DACH
Ein PAC-Bericht sagt nicht, ob ein PDF barrierefrei ist. Er sagt, welche maschinell prüfbaren Anforderungen aus PDF/UA und den WCAG das Dokument verletzt, und er listet daneben die Punkte auf, die ein Mensch ansehen muss. Diese Trennung ist der ganze Trick beim Lesen. Der Artikel gilt für PDF in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermassen, denn die Norm ist dieselbe; er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch eine fachkundige Person.
Redaktion Zugangscheck, veröffentlicht am . Wer dahintersteht
Keine Rechtsberatung. Quellen am Ende des Artikels.
Was PAC prüft und was es offen lässt
PAC ist der PDF Accessibility Checker der PDF/UA Foundation. Die Herausgeberin beschreibt den Umfang so: Viele Anforderungen gemäss PDF/UA und WCAG kann PAC auf Knopfdruck prüfen. Das Wort «viele» steht dort bewusst. PDF/UA ist der Kurzname der Norm ISO 14289, die nach Angabe der PDF Association festlegt, wie die Tag-Struktur eines PDF für Barrierefreiheit zu verwenden ist.
Was auf Knopfdruck geht, sind Regeln über die Datei: Gibt es einen Strukturbaum? Ist eine Dokumentsprache gesetzt? Hat jede Abbildung einen Alternativtext-Eintrag? Sind Überschriften-Tags lückenlos geschachtelt? Was nicht auf Knopfdruck geht, ist jede Frage nach Sinn: ob der Alternativtext das Bild beschreibt, ob die Reihenfolge der Tags der gelesenen Reihenfolge entspricht, ob eine Tabelle wirklich eine Tabelle ist. PAC unterstützt diese Sichtprüfung mit einer farbigen Screenreader-Vorschau und einer Strukturansicht, es nimmt sie aber nicht ab.
Hinweis: Ein Dokument ohne Befund in PAC heisst: Die maschinell prüfbaren Anforderungen sind erfüllt. Es heisst nicht, dass das Dokument nutzbar ist. Umgekehrt gilt genauso: Ein roter Befund ist noch keine Aussage darüber, wie stark die Barriere im Alltag wiegt.
Drei Arten von Zeilen im Bericht
Jede Zeile eines Prüfberichts gehört in eine von drei Klassen, und jede Klasse verlangt eine andere Reaktion. Acrobat macht dieselbe Unterscheidung mit vier Statuswerten je Regelprüfung: «Bestanden», «Von Benutzer übersprungen», «Manuelle Überprüfung erforderlich» und «Fehlgeschlagen». Wer beide Werkzeuge nebeneinander laufen lässt, ordnet sie so zu:
Die drei Arten von Befunden, woran man sie erkennt und was zu tun ist
| Art | Woran erkennbar | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Technischer Fehler | Eine Regel der Norm ist verletzt, die Stelle im Dokument ist benannt. In Acrobat: «Fehlgeschlagen». | Beheben, am besten im Quelldokument, dann neu exportieren und neu prüfen. |
| Hinweis | Die Regel ist nicht verletzt, aber die Stelle ist auffällig, etwa ein leerer Alternativtext an einem Bild. | Ansehen und entscheiden: Schmuckbild als Artefakt markieren oder Alternativtext ergänzen. |
| Manuelle Prüfaufgabe | Das Werkzeug sagt ausdrücklich, dass es die Frage nicht beantworten kann. In Acrobat: «Manuelle Überprüfung erforderlich». | Selbst prüfen und das Ergebnis mit Datum festhalten. Ohne diesen Schritt bleibt der Bericht unvollständig. |
| Übersprungen | Nur in Acrobat: Die Regel wurde in den Optionen abgewählt. | Wieder einschalten, sonst fehlt die Prüfung im Bericht, ohne dass es auffällt. |
Adobe schreibt zur eigenen Prüfung einen Satz, der für jedes automatische Werkzeug gilt: Da die Barrierefreiheitsprüfung nicht zwischen grundlegenden und anderen Inhaltsarten unterscheidet, beeinträchtigen einige gemeldete Probleme möglicherweise nicht die Lesbarkeit, und es wird empfohlen, alle Probleme zu überprüfen, um festzustellen, welche korrigiert werden müssen. Die Reihenfolge der Arbeit folgt also nicht der Reihenfolge im Bericht, sondern der Frage, was ein Mensch beim Lesen verliert.
Einen Befund von Hand nachvollziehen
Ein Befund ist erst verstanden, wenn man die Stelle im Dokument gefunden hat. Das folgende Beispiel ist für diesen Artikel gebaut: eine Preisliste aus einer Textverarbeitung, in der die Überschrift der zweiten Seite als fett formatierter Fliesstext gesetzt wurde statt als Formatvorlage. Im Tag-Baum sieht das so aus:
Kommentierter Befund an einem selbst erstellten Beispieldokument
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Stelle | Seite 2, erste Zeile, im Strukturbaum unterhalb des Tags Document |
| Ausschnitt | <P><Span>Preise ab 1. Januar</Span></P> statt <H2>Preise ab 1. Januar</H2> |
| Befund im Bericht | Kein technischer Fehler, sondern ein Hinweis auf die Überschriftenstruktur: Auf H1 folgt kein H2. |
| Auswirkung | Ein Vorleseprogramm bietet keine Sprungmarke an. Wer mit der Überschriftenliste navigiert, findet die zweite Seite nicht und liest die Preisliste von vorne durch. |
| Korrektur | Im Quelldokument die Formatvorlage «Überschrift 2» zuweisen und neu als getaggtes PDF exportieren. Nur wenn die Quelldatei fehlt, das Tag im PDF direkt von P auf H2 ändern. |
| Nachprüfung | Bericht neu erzeugen, Überschriftenliste in der Strukturansicht ansehen, zusätzlich mit einem Vorleseprogramm von Überschrift zu Überschrift springen. |
Adobe empfiehlt denselben Weg ausdrücklich: Kehre wenn möglich zur Quelldatei zurück, denn Korrekturen in der Ausgangsdatei ersparen es, jede spätere Fassung des PDF erneut in Acrobat zu reparieren. Wer nur im PDF korrigiert, beginnt beim nächsten Export von vorn.
Struktur und Lesereihenfolge zusätzlich kontrollieren
Die Lesereihenfolge ist der häufigste Punkt, den kein Werkzeug abnimmt. Adobe schreibt zur eigenen Regel «Logische Lesereihenfolge» nur einen Satz: Kontrolliere diese Regelprüfung manuell und stelle sicher, dass die im Tag-Bedienfeld angezeigte Leserichtung mit der logischen Leserichtung des Dokuments übereinstimmt. Drei Kontrollen reichen für die meisten Dokumente:
- Strukturansicht durchgehen: Stimmt die Folge der Tags mit der Folge, in der ein Mensch liest? Zweispaltige Seiten, Randspalten und Kästen sind die typischen Stolperstellen.
- Screenreader-Vorschau lesen: Sie zeigt das Dokument so, wie ein Vorleseprogramm es aufnimmt. Was dort in falscher Folge steht, steht auch im Ohr in falscher Folge.
- In Acrobat das Werkzeug «Leserichtung» öffnen und die Bereiche einblenden: Jeder Bereich wird nummeriert angezeigt. Werden keine markierten Bereiche angezeigt, enthält das Dokument keine Tags, und alle weiteren Fragen erübrigen sich.
Zwei weitere Punkte prüft man am schnellsten von Hand. Der Titel: Steht in den Dokumenteigenschaften ein Titel, und ist unter «Ansicht beim Öffnen» eingestellt, dass der Reader den Dokumenttitel statt des Dateinamens anzeigt? Die Lesezeichen: Acrobat lässt die Prüfung bei Dokumenten ab 21 Seiten ohne Lesezeichen fehlschlagen, und das ist eine vernünftige Grenze auch für andere Werkzeuge.
Was ein bestandener Bericht erlaubt und was nicht
Ein PDF ohne technische Fehler und mit erledigten manuellen Prüfaufgaben darf man so beschreiben: geprüft am Datum mit Werkzeug und Fassung, keine Verletzungen der maschinell prüfbaren Anforderungen, Lesereihenfolge und Alternativtexte von einer Person kontrolliert. Das ist eine belastbare Aussage, weil sie Methode und Datum nennt.
Nicht belastbar sind drei Formulierungen. «PDF/UA-konform» setzt voraus, dass auch die Sichtprüfung vollständig dokumentiert ist; wer sie nicht durchgeführt hat, behauptet mehr, als er geprüft hat. «Barrierefrei» ist eine Zusage über die Nutzung, nicht über eine Datei. Und eine Prozentangabe zur Abdeckung ist nur dann eine Information, wenn dabeisteht, wie viele von wie vielen Anforderungen gemeint sind und woher die Zahl stammt.
Für ein einzelnes Dokument ist PAC das genauere Werkzeug, weil es in die Struktur hineinsieht. Für einen ganzen Bestand ist die Frage eine andere: welche Dokumente überhaupt geprüft gehören und in welcher Reihenfolge. Der Artikel «PDF-Bestand prüfen und sanieren» beschreibt dieses Vorgehen.
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Häufige Fragen
Was mache ich zuerst, wenn der Bericht dreissig Befunde zeigt?
Zuerst die Befunde, die das Lesen unmöglich machen: fehlender Strukturbaum, fehlende Textebene, fehlende Dokumentsprache. Danach die Befunde, die Navigation kosten, also Überschriften und Lesereihenfolge. Zuletzt die Feinheiten wie Lesezeichen. Ein fehlender Alternativtext an einem Schmuckbild wiegt weniger als eine falsche Lesereihenfolge auf der Bestellseite.
Warum meldet ein anderes Werkzeug bei derselben Datei etwas anderes?
Weil die Regelsätze unterschiedlich sind und weil manche Werkzeuge gegen PDF/UA prüfen, andere gegen die WCAG, wieder andere gegen beides. Acrobat prüft nach eigener Angabe gegen PDF/UA und WCAG 2.0. Wichtig ist nicht die Zahl der Befunde, sondern dass jeder Befund eine Stelle nennt, die man aufsuchen kann.
Muss ich jeden Befund beheben?
Nein, aber jeden ansehen. Adobe schreibt zur eigenen Prüfung, dass einige gemeldete Probleme die Lesbarkeit möglicherweise nicht beeinträchtigen und man alle Probleme überprüfen solle, um zu bestimmen, welche zu korrigieren sind. Eine begründete Entscheidung gegen eine Korrektur gehört ins Protokoll, eine stillschweigende nicht.
Reicht es, das PDF nachträglich zu taggen?
Es funktioniert, kostet aber bei jedem neuen Stand wieder Arbeit. Adobe rät, wenn möglich zur Quelldatei zurückzukehren und die Barrierefreiheit dort herzustellen, weil damit spätere Fassungen nicht erneut korrigiert werden müssen. Nachträgliches Taggen ist der Weg für Dokumente, deren Quelle verloren ist.
Kann ich mit einem PAC-Bericht eine Erklärung zur Barrierefreiheit belegen?
Als Baustein ja, als Ganzes nein. Der Bericht belegt den maschinell prüfbaren Teil für dieses eine Dokument an diesem einen Tag. Eine Erklärung stützt sich auf eine tatsächliche Bewertung des ganzen Angebots, mit Methode, Datum und einer Liste der bekannten Lücken.
Quellen
Abgerufen am 22.09.2026. Jeder Link öffnet ein neues Fenster.
- PAC, PDF Accessibility Checker der PDF/UA Foundation (pac.pdf-accessibility.org, neues Fenster)
- Adobe: PDF erstellen und Barrierefreiheit prüfen (Acrobat) (helpx.adobe.com, neues Fenster)
- Adobe: Werkzeug «Leserichtung» für PDF-Dateien (helpx.adobe.com, neues Fenster)
- PDF Association: ISO 14289 (PDF/UA) (pdfa.org, neues Fenster)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Rechtliche Vorgaben für barrierefreie PDF (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de, neues Fenster)
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Stand der Rechtslage: 22.09.2026. Dieser Artikel erklärt, was in Gesetz, Verordnung und Norm steht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln hilft die Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder eine Anwältin.