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Über Zugangscheck

Zugangscheck prüft Websites und PDF-Dokumente auf Barrierefreiheit, überwacht sie laufend und liefert die Nachweise, die BFSG, BITV 2.0, BaFG und eCH-0059 verlangen. Wer das Angebot betreibt, steht im Impressum.

Wer dahintersteht

Hinter Zugangscheck steht ein kleines Team in Oberwil bei Basel. Wir bauen und betreuen seit Jahren Websites für Betriebe, Praxen, Handwerksbetriebe und Gemeinden in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich, und wir sind selbst diejenigen, die Befunde am Ende beheben müssen.

Das Werkzeug entsteht in Oberwil und läuft auf Servern in Frankfurt. Es ist kein Nebenprodukt: Jede Prüfregel, jeder Befundtext und jede Zeile dieser Website ist von Hand gemacht und wird mit demselben Check geprüft, den Sie hier bestellen.

Warum es Zugangscheck gibt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen in Deutschland und in Österreich Onlineshops, Buchungen, Bankdienste und weitere Dienste für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei sein; öffentliche Stellen mussten es schon vorher. In unserer täglichen Arbeit kam seither immer dieselbe Frage: Sind wir betroffen, und wo stehen wir?

Die Antwort war mühsam zu bekommen. Die meisten Werkzeuge sind englisch, prüfen eine einzelne Seite statt der ganzen Website, lassen die PDF-Dokumente weg oder versprechen mit einem eingebundenen Skript eine Barrierefreiheit, die es so nicht gibt. Und kaum eines sagt ehrlich, was es nicht kann.

Darum ist Zugangscheck 2026 aus der eigenen Arbeit entstanden: Website und PDF-Dokumente zusammen, auf Deutsch, mit einem Bericht, der zu jedem Befund sagt, wo er steht, warum er zählt und wie man ihn behebt, zu einem Preis, den auch ein kleiner Betrieb zahlt.

Woran wir uns halten

  • Kein Siegel. Es gibt kein Zertifikat, das eine Website barrierefrei macht, nur Prüfungen mit Datum und Befunden. 100 Punkte heissen bei uns «keine Verstösse gefunden», nicht «barrierefrei».
  • Kein Overlay. Wir verkaufen kein Skript, das ein Menü über die Seite legt. Die Anforderungen gelten für den Code, und nur dort lassen sie sich erfüllen.
  • Keine Rechtsberatung. Wir sagen, was im Gesetz, in der Verordnung und in der Norm steht, mit Quelle. Ob es auf Ihren Fall zutrifft, klärt im Zweifel die zuständige Stelle, in Deutschland etwa die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, oder eine Anwältin.
  • Die eigene Site besteht den eigenen Check. Diese Website wird mit demselben Werkzeug geprüft wie Ihre und muss ohne Verstösse durchkommen: Kontrast, Fokus, Tastatur, Sprache, Überschriftenfolge, Beschriftung, keine Bewegung.
  • Zahlen nur, wenn sie echt sind. Auf diesen Seiten steht keine Zahl, die wir nicht selbst gemessen haben. Wo eine Zahl fehlt, steht keine.

Was wir ehrlich beschriften

Wie die Prüfung im Einzelnen arbeitet, steht unter «So prüfen wir»; wie barrierefrei diese Website selbst ist, steht in der «Erklärung zur Barrierefreiheit». Beide Seiten sind in der Fusszeile verlinkt. Vier Stellen, an denen wir bewusst vorsichtig formulieren:

  • Automatisch prüfbar sind nach unserer Einschätzung rund 30 der 50 Kriterien von WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA, ganz oder teilweise. Jeder Bericht trägt darum die Liste «Von Menschen zu prüfen».
  • Bei PDF-Dokumenten sagen wir «erfüllt die geprüften Kriterien» und nie «PDF/UA-konform», weil dafür die Sichtprüfung fehlt.
  • Ob ein Betrieb betroffen ist, sagen wir mit «ja», «nein» oder «unklar» und mit einer Begründung aus dem Gesetz, nie als Urteil.
  • Von geprüften Seiten speichern wir nur Auszüge, also die Stelle im Code und einen kurzen Textausschnitt, keine Bildschirmfotos. Gratis-Checks anonymisieren wir nach 90 Tagen.

Kontakt

Schreiben Sie an hallo@zugangscheck.com. Zu einem Bericht antworten Sie einfach auf die E-Mail, mit der er gekommen ist; dann haben wir den Vorgang gleich vor uns.

Finden Sie auf dieser Website selbst eine Hürde, melden Sie sie uns bitte an dieselbe Adresse. Das ist keine Beschwerde, sondern ein Befund, und wir beheben ihn.

Stand: 21.09.2026.