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Werkzeug · Deutschland, Österreich, Schweiz

Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen

Der Generator im Zugangscheck erzeugt aus Ihrem Prüfstand den Entwurf des Dokuments, das Ihr Gesetz verlangt, und markiert jede Angabe, die nur Sie kennen, als Lücke in eckigen Klammern. Welches Dokument das ist, hängt davon ab, wer Sie sind: Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr schulden Informationen nach Anlage 3 BFSG, öffentliche Stellen eine Erklärung nach § 7 BITV 2.0 beziehungsweise nach dem Standard eCH-0059 in der Schweiz.

Massstab

  • Anlage 3 BFSG
  • § 7 BITV 2.0
  • eCH-0059
  • BaFG

Gratis prüfen, ohne Konto

Der Entwurf liegt dem vollständigen Bericht des Gratis-Checks bei, ohne Konto.

Zum Gratis-Check

01 · Unterschied

Zwei Dokumente, die oft verwechselt werden

Die meisten Vorlagen im Netz sind Erklärungen öffentlicher Stellen. Sie folgen dem Muster aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 und sprechen von Konformitätsstand, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren. Ein Onlineshop, der dieses Muster übernimmt, schreibt über eine Schlichtungsstelle, die für ihn nicht zuständig ist, und lässt gleichzeitig die Angabe weg, die das BFSG von ihm verlangt: die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Anlage 3 BFSG und § 7 BITV 2.0 im Vergleich

Anlage 3 BFSG und § 7 BITV 2.0 im Vergleich
MerkmalInformationen nach Anlage 3 BFSGErklärung nach § 7 BITV 2.0
WerAnbieter der Dienstleistungen aus § 1 Absatz 3 BFSGÖffentliche Stellen des Bundes und der Länder
InhaltBeschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zur Durchführung, Beschreibung der Erfüllung der Anforderungen, zuständige MarktüberwachungsbehördeKonformitätsstand, nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung, Erstellung und Bewertungsmethode, Feedback, Durchsetzungsverfahren
WoIn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare WeiseBarrierefrei und maschinenlesbar, von der Startseite und jeder Seite erreichbar
AktualisierungSolange die Dienstleistung erbracht wird, laufend zutreffendJährlich und bei jeder wesentlichen Änderung
Zuständig bei BeschwerdenMarktüberwachung, in Deutschland die MLBF in MagdeburgSchlichtungsstelle und Durchsetzungsverfahren der jeweiligen Ebene

«eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt»

Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG, Nummer 1

In Österreich gilt dieselbe Systematik mit dem Barrierefreiheitsgesetz und dem Sozialministeriumservice als Marktüberwachung. In der Schweiz verlangt der Standard eCH-0059 von den Stellen, die ihn als verbindlich anerkennen, eine Erklärung nach demselben Aufbau. Welches Dokument für Sie gilt, ist eine Rechtsfrage; wir ordnen ein, wir beraten nicht.

02 · Gratis-Check

Was der Entwurf aus dem Gratis-Check enthält

Im vollständigen Bericht des Gratis-Checks liegt der Entwurf bei. Er ist aus der Prüfung gefüllt: Prüfdatum, Methode, Massstab und der Abschnitt «nicht barrierefreie Inhalte» entstehen aus den gefundenen Befunden ab Schwere mittel und aus den roten PDF-Dokumenten. Alles Weitere ist als Lücke markiert.

  • Vorbefüllt aus der Prüfung: Stand der Vereinbarkeit, die nicht barrierefreien Inhalte mit WCAG-Kriterium und Zahl betroffener Seiten, Prüfdatum, Methode und Massstab.
  • Vorbefüllt aus Ihren Angaben im Formular: Land, Art der Dienstleistung und damit die zuständige Stelle.
  • Als Lücke in eckigen Klammern: Name und Anschrift des Anbieters, Beschreibung der Dienstleistung, Grund und geplanter Termin je offenem Befund, Kontaktweg für Rückmeldungen und die Frist, in der Sie antworten.

Ein Ausschnitt, wie er im Entwurf steht, hier für die Form nach Anlage 3 BFSG:

Informationen zur Barrierefreiheit

Abschnitt «Nicht barrierefreie Inhalte», Form nach Anlage 3 BFSG

Links ohne Linktext (WCAG 4.1.2, 2.4.4): 5 Seiten betroffen.
[Grund und geplanter Termin der Behebung]

Zu geringer Farbkontrast (WCAG 1.4.3): 2 Seiten betroffen.
[Grund und geplanter Termin der Behebung]

3 PDF-Dokumente ohne Struktur (Tags) oder ohne Textebene.
[Werden ersetzt oder auf Anfrage in barrierefreier Form geliefert]

Die Zeilen entstehen aus den Befunden der letzten Prüfung, in der Sprache des Berichts. Die eckigen Klammern sind bewusst sichtbar: Eine Erklärung, die Grund und Termin verschweigt, ist eine Aufzählung und keine Erklärung. Füllen Sie jede Klammer oder streichen Sie die Zeile, sobald der Befund behoben ist.

03 · Im Konto

Was der Generator im Konto zusätzlich kann

  • Ihre Angaben bleiben gespeichert: Anbieter, Anschrift, Beschreibung der Dienstleistung, Kontaktweg und Antwortfrist stehen nach dem ersten Mal fest.
  • Der Prüfstand wird nachgeführt: Nach jeder wöchentlichen Prüfung stimmen die genannten Barrieren wieder mit dem, was die Website tatsächlich zeigt.
  • Die Form ist wählbar: Anlage 3 BFSG für Anbieter, Erklärung nach BITV 2.0 für öffentliche Stellen, jeweils mit der zuständigen Stelle des Landes.
  • Das Ergebnis gibt es als Text und als HTML zum Einbinden, mit Datum der Erstellung.
beispiel.ch · Erklärung
Vorschau der Erklärung zur Barrierefreiheit für beispiel.ch im Konto, als Entwurf gekennzeichnet: Titel, Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte aus den Befunden, Feedback und Kontakt.
Die Vorschau im Konto, echtes Fenster vom 21.09.2026, die Domain im Bild durch beispiel.ch ersetzt.

Hinweis: Die Grenze des Generators: Der Entwurf ist kein Rechtstext von der Stange. Er beruht auf Ihren Angaben und auf einer automatischen Prüfung, die rund 30 der 50 Kriterien der WCAG 2.1 AA abdeckt. Wer eine belastbare Aussage zum Konformitätsstand braucht, ergänzt eine Bewertung durch Menschen und nennt sie in der Methode. Wir geben keine Rechtsberatung.

Fragen

Was Leute dazu fragen

Kurz und ohne Rechtsberatung. Mehr steht im Ratgeber.

Brauche ich als Onlineshop eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Sie brauchen kein Dokument mit diesem Titel, sondern die Informationen nach Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG. Dazu gehören eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format, die Erläuterungen zum Verständnis der Durchführung, eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. § 14 BFSG verlangt, sie für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich zu machen.

Kann ich die Erklärung einer Behörde als Vorlage nehmen?

Besser nicht ohne Umbau. Die Erklärung einer öffentlichen Stelle folgt dem EU-Muster mit Konformitätsstand, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren und nennt die Schlichtungsstelle. Für einen Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr sind Teile davon gegenstandslos, und die vom BFSG verlangte Angabe der Marktüberwachungsbehörde fehlt. Der Generator erzeugt darum zwei getrennte Formen.

Was schreibe ich bei den bekannten Barrieren?

Konkret, was gefunden wurde, und was Sie damit vorhaben. Eine brauchbare Zeile nennt die Barriere in verständlichen Worten, den betroffenen Bereich, den Grund, warum sie noch besteht, und einen geplanten Termin. Der Generator liefert die ersten beiden Teile aus den Befunden; Grund und Termin sind die Lücken, die Sie füllen. Eine leere Liste bei offenen Befunden fällt bei jeder Rückfrage auf.

Wie oft muss ich das Dokument aktualisieren?

Für öffentliche Stellen verlangt § 7 BITV 2.0 eine Aktualisierung jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung. Für Anbieter nach BFSG gibt es keine feste Frist, aber die Angaben müssen zutreffen, solange die Dienstleistung erbracht wird. In der Praxis heisst das: nach jedem grösseren Umbau und nach jeder Behebung. Der Monitor meldet, wenn sich der Stand ändert.

Erzeugt der Generator einen rechtlich geprüften Text?

Nein. Er erzeugt einen Entwurf aus Ihrem Prüfstand und Ihren Angaben, mit sichtbaren Lücken. Ob der Text für Ihren Fall genügt, beurteilen Sie oder Ihre Rechtsberatung; wir sind kein Prüfinstitut und keine Kanzlei. Was im Gesetz steht, verlinken wir als Quelle, damit Sie es nachlesen können.

Belege

Quellen

Abgerufen am 22.09.2026. Jeder Link öffnet ein neues Fenster.

  1. Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG: Informationen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen (gesetze-im-internet.de, neues Fenster)
  2. § 14 BFSG: Pflichten der Dienstleistungserbringer (gesetze-im-internet.de, neues Fenster)
  3. § 7 BITV 2.0: Erklärung zur Barrierefreiheit (gesetze-im-internet.de, neues Fenster)
  4. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523: Mustererklärung zur Barrierefreiheit (eur-lex.europa.eu, neues Fenster)
  5. eCH-0059 Accessibility Standard, Version 3.0 (ech.ch, neues Fenster)

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Stand: 22.09.2026. Diese Seite erklärt, was in Gesetz, Verordnung und Norm steht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Zugangscheck stellt kein Siegel aus; 100 Punkte heissen «keine Verstösse gefunden».