Werkzeug · Österreich
BaFG-Check für österreichische Websites
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verlangt von Webshops sowie von Bank-, Verkehrs- und Telekommunikationsdiensten denselben technischen Massstab wie das deutsche BFSG, nämlich EN 301 549 mit WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. Der Check prüft Ihre Website und die verlinkten PDF-Dokumente gegen diesen Massstab und ordnet zusätzlich ein, ob das Gesetz für Ihren Betrieb überhaupt greift.
Massstab
- BaFG
- EN 301 549
- WCAG 2.1 AA
- WZG
Gratis-Check starten
Das Land ist auf Österreich vorbelegt; der Check prüft dieselben technischen Kriterien, die Einordnung nennt das BaFG.
01 · Rechtslage
Was das BaFG verlangt und für wen
Das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, kurz BaFG, setzt die europäische Richtlinie 2019/882 in Österreich um. § 2 Absatz 2 zählt die betroffenen Dienstleistungen auf: elektronische Kommunikationsdienste, Zugangsdienste zu audiovisuellen Medien, Informations- und Buchungsdienste des Personenverkehrs, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books mit der zugehörigen Software und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Webshops fallen ausdrücklich darunter.
- Geltung seit dem 28. Juni 2025, für neu erbrachte Dienstleistungen ab diesem Tag.
- Technischer Massstab ist die europäische Norm EN 301 549 mit WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA.
- Zuständig für die Marktüberwachung ist nach § 21 BaFG das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, das Sozialministeriumservice.
- Verbraucherinnen und Verbraucher können Barrieren dort melden; die Behörde prüft die Hinweise und kann Massnahmen anordnen.
- Für öffentliche Stellen des Bundes gilt nicht das BaFG, sondern das Web-Zugänglichkeits-Gesetz mit eigener Erklärungspflicht.
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. § 3 Ziffer 19 BaFG definiert sie wie das europäische Recht: weniger als zehn Beschäftigte und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Bilanzsumme. Beide Grenzen zählen zusammen, nicht einzeln.
«Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BaFG ausgenommen.»
Hinweis: Die Ausnahme befreit von den Anforderungen, nicht von der Nachfrage. Wer heute klein ist und morgen wächst, fällt hinein; und Kundschaft, die eine Seite nicht bedienen kann, kauft auch beim befreiten Betrieb nicht. Diese Seite ordnet ein, was im Gesetz steht, und gibt keine Rechtsberatung.
02 · Prüfung
Was der Check leistet
Der Gratis-Check lädt die Startseite und bis zu vier weitere Seiten in einem echten Browser, breit mit 1280 und schmal mit 390 Bildpunkten, und prüft sie mit axe-core 4 und fünfzehn eigenen Regeln. Dazu liest er bis zu zwanzig verlinkte PDF-Dokumente. Das Ergebnis ist ein Punktestand von 0 bis 100 mit allen Befundtypen nach Schwere, je mit Vorkommen, WCAG-Kriterium und Verweis auf EN 301 549; die drei schwersten tragen zusätzlich die Stellen im Code und eine Anleitung auf Deutsch, die übrigen im Konto.

Die zweite Antwort ist die rechtliche Einordnung. Wählen Sie im Formular das Land Österreich und geben Sie Art der Dienstleistung, Zahl der Beschäftigten und Umsatzklasse an; der Check antwortet mit ja, nein oder unklar und nennt die Grundlage. Der Entwurf der Erklärung, der dem vollständigen Bericht beiliegt, führt das Sozialministeriumservice als zuständige Stelle.
03 · Grenzen
Was der Check nicht leistet
- Keine Aussage zur Konformität mit dem BaFG: Software prüft rund 30 der 50 Kriterien der WCAG 2.1 AA ganz oder teilweise; der Rest steht als Liste für Menschen im Bericht.
- Keine Rechtsberatung und kein Bescheid: für verbindliche Auskünfte ist das Sozialministeriumservice zuständig, für Streitfälle eine Rechtsvertretung.
- Kein Datei-Upload: geprüft werden nur PDF-Dokumente, die von einer geprüften Seite aus verlinkt sind.
- Keine Inhalte hinter einer Anmeldung, kein Bezahlschritt im Kaufprozess, keine Seite, die robots.txt für unsere Kennung sperrt.
- Kein Siegel: 100 Punkte heissen, dass die automatische Prüfung nichts gefunden hat.
Gilt das BaFG für meinen Webshop in Österreich?
Was ist der Unterschied zwischen BaFG und BFSG?
Gilt das BaFG auch für eine Website ohne Shop?
Brauche ich in Österreich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Wie hoch sind die Strafen nach dem BaFG?
Belege
Quellen
Abgerufen am 22.09.2026. Jeder Link öffnet ein neues Fenster.
- RIS: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), geltende Fassung (ris.bka.gv.at, neues Fenster)
- Sozialministeriumservice: Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (sozialministeriumservice.gv.at, neues Fenster)
- Bundeskanzleramt: barrierefreies Web, Internetzugang für alle (bundeskanzleramt.gv.at, neues Fenster)
- Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (eur-lex.europa.eu, neues Fenster)
Weiterlesen
Dazu passt
- BaFG in der Praxis
Vom ersten Check zur laufenden Umsetzung, mit den österreichischen Zuständigkeiten.
- Barrierefreiheit und Gesetz
BFSG, BaFG, BITV 2.0 und eCH-0059 im Überblick, mit Geltungsbereichen.
- Kleinstunternehmen
Die beiden Grenzen, die zusammen zählen, in Deutschland und Österreich.
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Fünf Seiten, die verlinkten PDFs, ein Punktestand und die Einordnung nach dem Barrierefreiheitsgesetz.
Stand: 22.09.2026. Diese Seite erklärt, was in Gesetz, Verordnung und Norm steht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Zugangscheck stellt kein Siegel aus; 100 Punkte heissen «keine Verstösse gefunden».
