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Werkzeug · Deutschland

BFSG-Check: Website kostenlos prüfen

Der BFSG-Check prüft Ihre Website und die verlinkten PDF-Dokumente automatisch gegen EN 301 549 mit WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA, also gegen den technischen Massstab, auf den sich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stützt. Ob das Gesetz für Ihren Betrieb überhaupt gilt, ist eine zweite, rechtliche Frage: Der Check beantwortet beides getrennt und sagt bei jeder Antwort, worauf sie beruht.

Massstab

  • WCAG 2.1 AA
  • EN 301 549
  • BFSG
  • BITV 2.0

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Gratis-Check

Zum Beispiel www.beispiel.de. Wir prüfen die Startseite und bis zu vier weitere Seiten sowie die verlinkten PDFs.

Beschäftigte

Freiwillig. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen befreit.

Jahresumsatz

Freiwillig. Die zweite Grenze für Kleinstunternehmen.

Dauert meist eine bis zwei Minuten. Kein Konto nötig, kein Siegel, keine Rechtsberatung.

Land ist auf Deutschland vorbelegt. Dauert meist eine bis zwei Minuten, kein Konto nötig.

01 · Der Unterschied

Technisch geprüft ist nicht rechtlich betroffen

Zwei Fragen werden oft vermischt. Die erste ist technisch: Welche Barrieren stecken im Code dieser Website und in diesen PDF-Dokumenten? Das misst Software, und genau das tut der Check. Die zweite ist rechtlich: Fällt dieser Betrieb mit dieser Dienstleistung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? Das steht im Gesetz und hängt an Angaben, die nur Sie kennen, nämlich Art der Dienstleistung, Zahl der Beschäftigten und Jahresumsatz.

Was der Check misst und was er nicht entscheidet, im Vergleich

Was der Check misst und was er nicht entscheidet, im Vergleich
MerkmalTechnische PrüfungRechtliche Anwendbarkeit
FrageWelche Barrieren gibt es im Code?Gilt das BFSG für diesen Betrieb?
GrundlageEN 301 549 mit WCAG 2.1 A und AA§ 1 Absatz 3, § 2 Nummer 17 und § 3 Absatz 3 BFSG
ErgebnisPunktestand und Befunde mit Stelle und AnleitungJa, nein oder unklar, mit Begründung aus dem Gesetz
GrenzeRund 30 der 50 Kriterien sind automatisch prüfbarKeine Rechtsberatung, kein Bescheid einer Behörde

Das Formular fragt darum beides ab. Die Adresse startet die technische Prüfung, die Angaben zu Dienstleistung, Beschäftigten und Umsatz führen zur zweiten Antwort. Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Bilanzsumme hat, gilt nach § 2 Nummer 17 BFSG als Kleinstunternehmen und ist bei Dienstleistungen nach § 3 Absatz 3 BFSG von den Anforderungen ausgenommen. Die Antwort ist eine Einordnung nach dem Gesetzestext und ersetzt keine Rechtsberatung.

«Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.»

§ 3 Absatz 3 BFSG

02 · Umfang

Was der Check technisch prüft

Jede Seite wird in einem echten Browser geladen, einmal in der breiten Ansicht mit 1280 Bildpunkten und einmal schmal mit 390. Darauf laufen axe-core 4 mit den Regeln der WCAG 2.0 und 2.1 auf den Stufen A und AA und fünfzehn eigene Regeln, die axe nicht mitbringt.

  • Sprache im html-Element, gegen die tatsächliche Sprache des Textes gehalten
  • Seitentitel: vorhanden, nicht nichtssagend, nicht auf allen Seiten gleich
  • Überschriftenfolge ohne Sprünge, genau eine Hauptüberschrift je Seite
  • Sichtbarer Fokus: Tab durch die ersten dreissig Elemente, Rahmen mit und ohne Fokus gemessen
  • Tastaturfallen: bis zu sechzig Tabulatorschritte, auch durch Web Components hindurch
  • Zoom auf 200 Prozent, geprüft als Fenster mit 640 Bildpunkten, ohne waagrechten Überlauf
  • Formularfelder mit Beschriftung, Bilder mit Alternativtext, Kontrast der Fliesstexte
  • Bewegung, die trotz der Einstellung für weniger Bewegung weiterläuft, und Zeitlimits
  • Die verlinkten PDF-Dokumente mit Tags, Sprache, Titel, Textebene und Lesezeichen

Geprüft werden die Startseite und bis zu vier weitere Seiten aus Sitemap und internen Links, dazu bis zu zwanzig verlinkte PDF-Dokumente. Ein Lauf dauert in der Regel ein bis zwei Minuten. Der Punktestand liegt zwischen 0 und 100; 100 Punkte heissen «keine Verstösse gefunden», nicht mehr.

03 · Beispiel

So sieht ein Befund aus

Ein Befund ohne Stelle ist wertlos. Darum trägt jeder Eintrag Schwere, Zahl der Vorkommen, betroffene Seiten, WCAG-Kriterium und den Verweis auf EN 301 549; die drei schwersten zeigen zusätzlich die Stellen im Code und die Anleitung zum Beheben, die übrigen im Konto. Das folgende Beispiel stammt aus einem Lauf gegen die öffentliche Demo-Seite «Before» des W3C am 21.09.2026, sieben Vorkommen auf einer Seite.

Links ohne LinktextSchwer

WCAG 4.1.2 und 2.4.4 · EN 301 549 9.4.1.2

Stelle

#home > a[onfocus="blur();"]

<a href="javascript:location.href='home.html';" onfocus="blur();"><img name="nav_home" src="./img/nav_home.gif" width="88" height="27" border="0px">

Wirkung: Der Link enthält nur ein Bild ohne Alternativtext. Ein Vorleseprogramm nennt ihn deshalb nur «Link» und sagt nicht, wohin er führt. Wer die Seite mit der Tastatur bedient, springt von einem namenlosen Link zum nächsten.

Korrektur: Dem Bild einen Alternativtext geben oder dem Link ein aria-label. Danach den Check erneut laufen lassen; der Befund verschwindet, wenn alle Vorkommen versorgt sind.

beispiel.ch · Befund 1 von 6
Ein Befund aus dem Bericht: «Links ohne Linktext», schwer, 5 Vorkommen auf 5 Seiten, WCAG 4.1.2 und 2.4.4, EN 301 549 9.4.1.2, mit Anleitung und je Seite die Stelle als Selektor und der Codeausschnitt des Links.
Ein Befund im Bericht, echtes Fenster vom 21.09.2026, die Domain im Bild durch beispiel.ch ersetzt.

04 · Grenzen

Was der Check nicht leistet

  • Kein Nachweis der Konformität: Software prüft rund 30 der 50 Kriterien der WCAG 2.1 AA ganz oder teilweise. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist, ob Sprache und Fehlermeldungen verständlich sind, ob die Bedienreihenfolge stimmt, beurteilen Menschen. Der Bericht führt diese Aufgaben als eigene Liste mit fünfzehn Punkten.
  • Kein Siegel: es gibt keines, weder von uns noch von einer Behörde. 100 Punkte heissen, dass die automatische Prüfung nichts gefunden hat.
  • Keine Rechtsberatung: die Antwort zur Anwendbarkeit ist eine Einordnung nach dem Gesetzestext, kein Bescheid. Für die Rechtslage sind die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die Marktüberwachung und im Zweifel eine Anwältin zuständig.
  • Kein Datei-Upload: geprüft werden nur PDF-Dokumente, die von einer geprüften Seite aus verlinkt sind.
  • Keine Inhalte hinter einer Anmeldung und keine Seiten, die robots.txt für unsere Kennung ZugangscheckBot sperrt.
  • Je Verbindung und je Domain sind drei Gratis-Checks am Tag möglich; Behörden und grosse Plattformen sind vom Gratis-Check ausgenommen.

Hinweis: Eine Prüfung ohne Befunde beweist keine Barrierefreiheit. Das W3C schreibt zu seinen eigenen Schnellprüfungen: «A web page could seem to pass these checks, yet still have significant accessibility barriers.» Für dieselbe Aussage gibt es keinen bequemeren Weg.

05 · Danach

Was Sie mit dem Ergebnis machen

  1. Den Punktestand und die Befundtypen ansehen: sie stehen ohne E-Mail-Adresse auf der Ergebnisseite, die drei schwersten je mit einer Stelle im Code.
  2. Den vollständigen Bericht gegen die E-Mail-Adresse holen: die drei schwersten Befunde mit bis zu fünf Stellen und Anleitung, dazu alle weiteren Befundtypen, die PDF-Ampel, die Liste «Von Menschen zu prüfen» und der Entwurf Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit.
  3. Nach Schwere abarbeiten: kritische Befunde zuerst, dann schwere, dann mittlere. Jeder Eintrag nennt die Stelle im Code.
  4. Erneut prüfen und dranbleiben: der Monitor prüft eine bestätigte Website wöchentlich und meldet neue Befunde, bevor jemand anders sie findet.

Fragen

Was Leute dazu fragen

Kurz und ohne Rechtsberatung. Mehr steht im Ratgeber.

Ist der BFSG-Check wirklich kostenlos?

Ja. Der Check prüft bis zu fünf Seiten und bis zu zwanzig verlinkte PDF-Dokumente, ohne Konto und ohne Zahlungsangaben. Den Punktestand und alle gefundenen Befundtypen sehen Sie sofort, die drei schwersten je mit einer Stelle im Code. Der vollständige Bericht gegen die E-Mail-Adresse zeigt dieselben drei mit bis zu fünf Stellen und Anleitung; Anleitung und alle Stellen zu den übrigen Befunden gibt es im Konto.

Beweist ein bestandener Check, dass meine Website das BFSG erfüllt?

Nein. Der Check findet technisch erkennbare Barrieren im geprüften Umfang. Rund 30 der 50 Kriterien der WCAG 2.1 AA sind automatisch ganz oder teilweise prüfbar; der Rest braucht Menschen, und der Bericht benennt diese Aufgaben einzeln. Dazu kommt, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit EN 301 549 als technische Orientierung beschreibt, solange die harmonisierten Normen zum European Accessibility Act nicht veröffentlicht sind. Eine Gleichsetzung von Prüfergebnis und Gesetzeserfüllung wäre zu weit gegriffen.

Gilt das BFSG auch für eine reine Firmenwebsite ohne Shop?

Das Gesetz nennt in § 1 Absatz 3 bestimmte Dienstleistungen, darunter Telekommunikation, Personenbeförderung, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und den elektronischen Geschäftsverkehr. Eine Website, die nur informiert und keinen Vertragsschluss anbietet, fällt in der Regel nicht darunter. Der Check fragt die Art der Dienstleistung ab und antwortet mit ja, nein oder unklar, immer mit Begründung. Das ist eine Einordnung nach dem Gesetzestext und keine Rechtsberatung.

Wie viele Seiten prüft der Gratis-Check, und warum nicht mehr?

Die Startseite und bis zu vier weitere Seiten aus Sitemap und internen Links, dazu bis zu zwanzig verlinkte PDF-Dokumente. Jede Seite braucht rund drei Sekunden in einem echten Browser, dazu kommen die schmale Ansicht und die Fokusmessung. Fünf Seiten halten den Lauf bei ein bis zwei Minuten und die fremde Website bei geringer Last. Wer mehr braucht, prüft im Monitor 50, 200 oder 1000 Seiten je Woche.

Sieht der Betreiber der geprüften Website, dass geprüft wurde?

In seinem Server-Protokoll steht unsere Kennung ZugangscheckBot mit der Adresse unserer Seite dazu. Wir beachten robots.txt, laden höchstens vier Seiten gleichzeitig mit 250 Millisekunden Abstand und brechen bei einer Fehlerserie ab. Das Formular verlangt die Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, diese Website prüfen zu lassen.

Belege

Quellen

Abgerufen am 22.09.2026. Jeder Link öffnet ein neues Fenster.

  1. § 1 BFSG: Anwendungsbereich, Dienstleistungen nach Absatz 3 (gesetze-im-internet.de, neues Fenster)
  2. § 3 BFSG: Barrierefreiheit und Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (gesetze-im-internet.de, neues Fenster)
  3. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Normen und Standards zum BFSG (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de, neues Fenster)
  4. W3C: Easy Checks und ihre Grenzen (w3.org, neues Fenster)
  5. MLBF: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (mlbf-barrierefrei.de, neues Fenster)

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Fünf Seiten, die verlinkten PDFs, ein Punktestand und alle Befundtypen, die drei schwersten mit Stelle und Anleitung.

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Stand: 22.09.2026. Diese Seite erklärt, was in Gesetz, Verordnung und Norm steht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Zugangscheck stellt kein Siegel aus; 100 Punkte heissen «keine Verstösse gefunden».